Sie möchten eine Arbeitsstelle finden oder eine Ausbildung/Praktikum machen? Ob das geht, hängt von Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab.
In den ersten drei Monaten dürfen Sie noch nicht arbeiten, es gibt eine Wartefrist.
Ab dem vierten Monat können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Agentur für Arbeit
Jakob-Wolff-Straße 1, 49808 Lingen
Telefon: 0800 4555500
(Zuständigkeit Laufendes Asylverfahren SGBIII)
Wenn Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Damit ändert sich auch die Zuständigkeit bei der Unterstützung in den Arbeitsmarkt. Jetzt unterstützt Sie das Jobcenter Landkreis Emsland bei Ihrem Weg in das Berufsleben (Zuständigkeit Asylverfahren beendet SGB II). Für Sie geht dieser Wechsel automatisch und Sie bekommen dann vom Jobcenter eine Einladung zum einem Beratungsgespräch.